Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in
Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin
Was machen Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in?
Sozialpädagogische Assistenten und Kinderpfleger kümmern sich täglich um die Betreuung und Förderung von Säuglingen und Kleinkindern. Sie gestalten altersgerechte Aktivitäten und begleiten die Kinder beim Spielen, Basteln oder Musizieren. Außerdem unterstützen sie bei der Körperpflege, bereiten Mahlzeiten vor und sorgen für eine sichere und liebevolle Umgebung.
Wichtige Fähigkeiten
Vergütung während der Ausbildung
Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet. Für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogischer Assistent und Sozialpädagogische Assistentin bzw. Kinderpfleger und Kinderpflegerin muss in einigen Bundesländern im Anschluss an die schulische Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) absolviert werden. In dieser Zeit erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen ein Praktikumsentgelt. Absolvieren die Auszubildenden ihr Berufspraktikum in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von 1.820 € im Monat. Quelle: Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) Wird die Ausbildung in einer Alternativmodell zur schulischen Ausbildung, v.a. im pädagogischen Bereich; zeichnet sich durch erhöhte Praxisanteile aus, die gleichmäßig in die Ausbildung integriert sind (entweder 2 bis 3 Tage die Woche oder in Form von Praxisblöcken); Auszubildende schließen einen Vertrag mit der Ausbildungseinrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung; der schulische Teil findet weiterhin in den dafür vorgesehenen Schulen (z.B. (Berufs-)Fachschulen) statt; Gesamtverantwortung bleibt bei der Schule Je nach Bundesland kann die Modellbezeichnung ggf. abweichen, z.B. "Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)" in Hessen oder "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)" für die Ausbildung zum Kinderpfleger bzw. zur Kinderpflegerin in Bayern; ursprünglich als alternatives Ausbildungsmodell zur klassischen schulischen Aus- beziehungsweise Weiterbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin geschaffen, wurde das Modell in manchen Bundesländern auch auf andere Aus- bzw. Weiterbildungen ausgeweitet, z.B. Sozialpädagogischer Assistent bzw. Sozialpädagogische Assistentin, Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin, Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin oder Haus- und Familienpfleger bzw. Haus- und Familienpflegerin (Ausbildung) " name="Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)">praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto): 1. Ausbildungsjahr: 1.416 € 2. Ausbildungsjahr: 1.477 € 3. Ausbildungsjahr: 1.578 € Quelle: Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege) Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Karrierewege nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung eröffnet sich der Weg zur Erzieherin oder zum Erzieher durch eine verkürzte Weiterqualifizierung. Auch Weiterbildungen im Erziehungswesen oder ein Studium in Kindheitspädagogik sind Möglichkeiten, um in diesem Berufsfeld aufzusteigen.
Herausforderungen im Beruf
Die Arbeit erfordert viel Geduld und Flexibilität, vor allem wenn es um wechselnde Bedürfnisse der Kinder und Eltern geht.