Heilerziehungspfleger/in
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
Was machen Heilerziehungspfleger/in?
Heilerziehungspfleger/innen unterstützen Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag, zum Beispiel beim Einkaufen, Kochen oder bei Freizeitaktivitäten. Sie fördern soziale Fähigkeiten, begleiten zu Schule oder Arbeit und übernehmen bei Bedarf die Körperpflege. Dabei passen sie ihre Unterstützung an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der betreuten Personen an.
Wichtige Fähigkeiten
Vergütung während der Ausbildung
Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet. Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet. Wird die Aus- bzw. Weiterbildung in einer Alternativmodell zur schulischen Ausbildung, v.a. im pädagogischen Bereich; zeichnet sich durch erhöhte Praxisanteile aus, die gleichmäßig in die Ausbildung integriert sind (entweder 2 bis 3 Tage die Woche oder in Form von Praxisblöcken); Auszubildende schließen einen Vertrag mit der Ausbildungseinrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung; der schulische Teil findet weiterhin in den dafür vorgesehenen Schulen (z.B. (Berufs-)Fachschulen) statt; Gesamtverantwortung bleibt bei der Schule Je nach Bundesland kann die Modellbezeichnung ggf. abweichen, z.B. "Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)" in Hessen oder "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)" für die Ausbildung zum Kinderpfleger bzw. zur Kinderpflegerin in Bayern; ursprünglich als alternatives Ausbildungsmodell zur klassischen schulischen Aus- beziehungsweise Weiterbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin geschaffen, wurde das Modell in manchen Bundesländern auch auf andere Aus- bzw. Weiterbildungen ausgeweitet, z.B. Sozialpädagogischer Assistent bzw. Sozialpädagogische Assistentin, Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin, Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin oder Haus- und Familienpfleger bzw. Haus- und Familienpflegerin (Ausbildung) " name="Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)">praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto): 1. Ausbildungsjahr: 1.416 € 2. Ausbildungsjahr: 1.477 € 3. Ausbildungsjahr: 1.578 € Quelle: Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege) Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen 1.877 € pro Monat. Quelle: Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Karrierewege nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung eröffnet eine Weiterbildung wie etwa zur Fachkraft für Psychiatrie neue berufliche Perspektiven. Auch ein Studium im Bereich Heilpädagogik oder Sozialwesen steht mit der passenden Qualifikation offen.
Herausforderungen im Beruf
Der Beruf fordert viel Geduld und körperlichen Einsatz, oft sind auch unregelmäßige Arbeitszeiten Teil des Alltags.